Betriebliche Altersvorsorge · Hamburg

bAV: Der unterschätzte Hebel für Ihre Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge für Unternehmer, Selbstständige und Ihre Mitarbeiter. Steuer- und Sozialabgaben-Vorteile voll ausschöpfen. NÜRNBERGER Generalagentur Hamburg — mit Erfahrung in komplexen Firmenkonstellationen.

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Warum bAV 2026 wichtiger denn je ist

Die gesetzliche Rente reicht für kaum jemanden zum Halten des Lebensstandards. Gleichzeitig stehen Millionen Arbeitnehmer 2026 vor einer Einkommens-Lücke im Ruhestand — mit einer Versorgungslücke von oft 40 bis 60 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist neben der privaten Vorsorge das mächtigste verfügbare Instrument, um diese Lücke zu schließen — mit staatlicher Förderung, die privat nicht erreichbar ist.

Für Unternehmer und Selbstständige ist die bAV in Kombination mit der Basis-Rente (Rürup) oft das steuerlich attraktivste Vehikel für den eigenen Vermögensaufbau überhaupt — mit jährlich fünf- bis sechsstelligen steuerwirksamen Beträgen.

Für Arbeitgeber ist eine moderne bAV ein zentrales Instrument im Wettbewerb um Fachkräfte. Eine arbeitgeberfinanzierte bAV oder ein attraktiver Zuschuss zur Entgeltumwandlung gehören in 2026 zum Standard — wer das nicht bietet, verliert im Recruiting.

Drei Zielgruppen — drei Hebel

1. Arbeitnehmer: Entgeltumwandlung

Jeder Arbeitnehmer hat das gesetzlich verankerte Recht auf Entgeltumwandlung: Ein Teil des Brutto-Gehalts fließt direkt in eine Direktversicherung. Zwei Höchstgrenzen sind wichtig (Stand 2026, bezogen auf die Beitragsbemessungsgrenze West der gesetzlichen Rentenversicherung):

Das bedeutet: Beiträge bis 322 €/Monat sparen Steuern UND Sozialabgaben. Darüber hinausgehende Beiträge bis 644 €/Monat sind weiterhin steuerfrei, aber sozialabgabenpflichtig. Zusätzlich muss der Arbeitgeber seit 2022 einen Zuschuss von 15 % auf den Umwandlungsbetrag zahlen. Ergebnis: Die tatsächliche Netto-Belastung liegt bei rund 40 bis 45 Prozent des Bruttobetrags — der Rest kommt von Staat und Arbeitgeber.

2. Unternehmer und GGF: Pensionszusage / Unterstützungskasse

Geschäftsführer einer GmbH haben mit der Pensionszusage oder der Unterstützungskasse Zugang zu deutlich höheren Einzahlungsvolumina als Arbeitnehmer. Die Beiträge sind in voller Höhe Betriebsausgabe und mindern die Steuerlast der Gesellschaft. Gleichzeitig entsteht eine lebenslange private Altersversorgung — ohne Abzug für den Geschäftsführer im Ruhestand. Für Unternehmer mit stabiler GmbH ist das eines der effektivsten Altersvorsorge-Instrumente überhaupt.

3. Selbstständige: Rürup-Basisrente

Selbstständige ohne eigenes Versorgungswerk (z. B. nicht Ärzte, Anwälte) können die bAV nicht direkt nutzen. Ihr stärkster Hebel ist die Basis-Rente (Rürup). Beiträge sind 2026 bis zu 30.504 Euro (Einzelveranlagung, doppelt bei Verheirateten) als Sonderausgaben absetzbar. Bei einem Grenzsteuersatz von 45 % kann das eine jährliche Steuerersparnis von über 13.000 Euro bedeuten — die Sie direkt in Ihre Altersvorsorge investieren.

Beispielrechnung: 200 € Entgeltumwandlung

Bruttoumwandlung200 € / Monat
Steuerersparnis (bei 40 % Grenzsteuer)– 80 €
Sozialabgaben-Ersparnis (ca. 20 %)– 40 €
Tatsächliche Netto-Belastung80 €
+ Arbeitgeber-Zuschuss (15 %)+ 30 €
Monatlich effektiv gespart230 €

Unverbindliche Beispielrechnung. Sie zahlen netto 80 Euro — es fließen aber 230 Euro in Ihre bAV-Ansparung. Über 25 Jahre bei 6 % Rendite ergibt das ein Kapital von rund 160.000 Euro bei nur rund 24.000 Euro tatsächlicher Eigenleistung.

Was einen guten bAV-Tarif ausmacht

bAV ist einer der Bereiche, in denen schlechte Tarife besonders weh tun — weil die Laufzeit lang ist und kleine Prozente über Jahrzehnte riesige Unterschiede machen. Wir achten in unserer Beratung auf:

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FAQ zur bAV

Wer profitiert von einer betrieblichen Altersvorsorge?

Drei Zielgruppen profitieren besonders: Erstens Arbeitnehmer, die durch Entgeltumwandlung Steuern und Sozialabgaben sparen und einen Arbeitgeber-Zuschuss erhalten. Zweitens Unternehmer und Geschäftsführer, die über bAV-Konstrukte wie Pensionszusage oder Unterstützungskasse hohe Beträge steuerwirksam für ihre eigene Altersvorsorge nutzen. Drittens Arbeitgeber, die mit einer starken bAV Mitarbeiter binden und gewinnen.

Welche Durchführungswege gibt es?

Fünf Durchführungswege sind gesetzlich geregelt: Direktversicherung (weitaus häufigste, einfach umzusetzen), Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage (Pensionszusage). Für die meisten Arbeitnehmer ist die Direktversicherung der beste Einstieg. Für GGF, Unternehmer und Mitarbeiter mit hohem Einkommen sind Pensionszusage und Unterstützungskasse oft deutlich attraktiver.

Wie hoch sind die Höchstgrenzen bei Entgeltumwandlung?

Zwei Grenzen sind wichtig (Stand 2026): Bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (ca. 7.728 € jährlich bzw. 644 €/Monat) sind Beiträge steuerfrei. Davon sind die ersten 4 % (ca. 3.864 € jährlich bzw. 322 €/Monat) zusätzlich sozialversicherungsfrei. Beiträge zwischen 4 % und 8 % sind nur steuerfrei, aber sozialabgabenpflichtig. Bei einem Grenzsteuersatz von 40 % reduziert sich die Netto-Belastung innerhalb der SV-freien Grenze auf etwa 40 bis 45 % der Bruttoeinzahlung.

Was gilt für Selbstständige und Freiberufler?

Selbstständige ohne eigene Firma können keine klassische bAV nutzen. Der wichtigste Ersatz ist die Basis-Rente (Rürup-Rente): Beiträge sind 2026 bis zu 30.504 Euro als Sonderausgaben absetzbar (Einzelveranlagung). Bei hohem Grenzsteuersatz ein starker Hebel. Für Unternehmer mit eigener GmbH ist zusätzlich die Pensionszusage oft die attraktivste Lösung.

Was ist der gesetzliche Arbeitgeber-Zuschuss?

Seit 2022 muss der Arbeitgeber auf jede neue Entgeltumwandlung einen Zuschuss von 15 % zahlen (sofern er SV-Beiträge spart). Bei 200 Euro Entgeltumwandlung sind das zusätzlich 30 Euro monatlich vom Arbeitgeber.

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